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Garantiebedingungen für bepco® Bordsteinrampen

1. GARANTIEDAUER

Für Bestellungen seit dem 01.01.2023 garantiert Ihnen die bepco GmbH & Co. KG dass unsere bepco® Bordsteinrampen zum Zeitpunkt der Lieferung und 5 Jahre danach frei von Materialfehlern sind.

Die Farbgebung ist nicht Bestandteil der Garantie.

2. ANWENDUNGSBEREICH

Die Garantie gilt nur in Ländern der Europäischen Gemeinschaft.


3. MATERIALEIGENSCHAFTEN

Bei bepco® Bordsteinrampen können Schwankungen in Abmessung (bis zu 3 %) und Farbe auftreten. Produktionstechnisch bedingt können die Oberflächen von Recycling- Produkten strukturiert sein und die Profile und Fertigteile Einschlüsse bzw. Korn-Ausbrüche enthalten.


4. GARANTIEBEDINGUNGEN

Wenn unsere bepco® Bordsteinrampen in der Garantiezeit bei sachgemäßem Einsatz und Verwendung Materialfehler aufweisen, werden wir Ihnen die Ware nach erfolgter Prüfung ersetzen (Ersatzlieferungsgarantie).

Voraussetzung für unsere Garantieleistung ist, dass Montage und Anwendung fach- und sachgerecht erfolgt ist.

Jegliche andere Erstattung für Transportkosten, Installation, Neuinstallation, Folgeschäden, Abbau oder andere Kosten sind von der Garantie ausgeschlossen.

5. BEARBEITUNG DER GARANTIE

Für die korrekte und zügige Abwicklung im Garantiefall wenden Sie sich bitte schriftlich an uns mit folgenden Anlagen:

      • Kopie der Rechnung

      • Detaillierte Beschreibung des Mangels

      • Bildmaterial und/oder Muster des beanstandeten Produkts

    6. AUSSCHLUSS DER GARANTIE

    Ausgeschlossen von der Garantie sind:

        • Mängel, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.

        • Mängel wie z. B. Verfärbungen oder Ausdehnungen, die durch Klima- und Wetterbedingungen hervorgerufen werden.

        • Mängel, die auf das Verhalten des Kunden oder von Dritten zurückzuführen sind (unsachgemäße Verwendung und Montage, Veränderung am Produkt, Verwendung von Fremdteilen, unsachgemäße(r) Transport, Verpackung und Lagerung).

      7. ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND

      Gerichtstand ist der Firmensitz des Lieferers. Diese Garantie gilt neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

      Frankenberg, 01.01.2023


      Garantiebedingungen für INB-Paddockplatten und
      hanit® Kunststoff-Recycling-Produkte

      1. GARANTIEDAUER

      Für Bestellungen seit dem 01.01.2019 garantiert Ihnen die bepco GmbH & Co. KG, dass unsere INB-Paddockplatten sowie hanit® Kunststoff-Recycling-Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung und 20 Jahre danach frei von Materialfehlern sind.

      Die Farbgebung ist nicht Bestandteil der Garantie.

      2. ANWENDUNGSBEREICH

      Die Garantie gilt nur in Ländern der Europäischen Gemeinschaft.


      3. MATERIALEIGENSCHAFTEN

      Bei INB-Paddockplatten sowie hanit® Kunststoff-Recycling-Produkten können Schwankungen in Abmessung (bis zu +/-3 %) und Farbe auftreten. Produktionstechnisch bedingt können die Oberflächen von Recycling- Produkten strukturiert sein und die Profile und Fertigteile Einschlüsse bzw. Lunker enthalten.


      4. GARANTIEBEDINGUNGEN

      Wenn unsere INB-Paddockplatten sowie hanit® Kunststoff-Recycling-Produkte in der Garantiezeit bei sachgemäßem Einsatz und Verwendung Materialfehler aufweisen, werden wir Ihnen die Ware nach erfolgter Prüfung ersetzen (Ersatzlieferungsgarantie).

      Voraussetzung für unsere Garantieleistung ist, dass Montage und Anwendung der Produkte gemäß der vorliegenden Montageanleitungen und Einbauempfehlungen erfolgt sind.

      Jegliche andere Erstattung für Transportkosten, Installation, Neuinstallation, Folgeschäden, Abbau oder andere Kosten sind von der Garantie ausgeschlossen.

      5. BEARBEITUNG DER GARANTIE

      Für die korrekte und zügige Abwicklung im Garantiefall wenden Sie sich bitte schriftlich an uns mit folgenden Anlagen:

          • Kopie der Rechnung

          • Detaillierte Beschreibung des Mangels

          • Bildmaterial und/oder Muster des beanstandeten Produkts

        6. AUSSCHLUSS DER GARANTIE

        Ausgeschlossen von der Garantie sind:

            • Mängel, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.

            • Mängel wie z. B. Verfärbungen oder Ausdehnungen, die durch Klima- und Wetterbedingungen hervorgerufen werden.

            • Mängel, die auf das Verhalten des Kunden oder von Dritten zurückzuführen sind (unsachgemäße Verwendung und Montage, Veränderung am Produkt, Verwendung von Fremdteilen, unsachgemäße(r) Transport, Verpackung und Lagerung).

            • Armierte Pfosten, deren Garantie auf 5 Jahre begrenzt ist

          7. ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND

          Gerichtstand ist der Firmensitz des Lieferers. Diese Garantie gilt neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

          Frankenberg, 01.01.2019